Ablauf
Sie können mich ganz einfach per Mail, Telefon oder über das Kontaktformular erreichen. Bitte schildern Sie mir ganz knapp Ihr Anliegen. Gemeinsam suchen wir nach einem geeigneten Termin für ein Erstgespräch.
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Austausch von wichtigen Informationen, wie der genauen Schilderung Ihrer Situation oder ihrer Erwartungen an die Beratung/Behandlung. Dies erlaubt mir einen Überblick über Ihre Anliegen, Fragen und Ziele zu erhalten. Ebenso sind Sie dazu eingeladen Fragen an mich zu stellen. Im Anschluss können wir dann entscheiden, ob eine Zusammenarbeit gut vorstellbar ist.
Im Rahmen der Elternberatung kann bereits ein einmaliges Gespräch ausreichend sein, manchmal sind ein paar aufeinanderfolgende Einheiten hilfreich.
Bei Bedarf können anschließend Folgetermine vereinbart werden. Eine Einheit umfasst 50 Minuten. Die Dauer und Häufigkeit der Beratung/Behandlung variieren und sind abhängig von der jeweiligen Problemstellung beziehungsweise Zielsetzung.
Sollten Sie einen Termin absagen wollen, bitte ich Sie mir mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn telefonisch per Anruf oder SMS Bescheid zu geben. Termine die nicht eingehalten beziehungsweise nicht rechtzeitig abgesagt werden sind vollständig zu bezahlen.
Kosten
Elternberatung - Einheit à 50 Minuten: € 90
Klinisch-psychologisches Erstgespräch - Einheit à 50 Minuten: € 70
Klinisch-psychologische Behandlung/Beratung - Einheit à 50 Minuten: € 90
*Das Honorar ist gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG 1994 umsatzsteuerbefreit.
Die Kosten für die Behandlung/Beratung bei niedergelassenen klinischen PsychologInnen werden derzeit nicht von den Krankenversicherungsträgern übernommen und sind daher privat zu finanzieren. Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.
Vorteile der Selbstfinanzierung: Der Beratungs- bzw. Behandlungsverlauf bleibt ganz anonym, prozessorientiert und unbürokratisch.
In manchen Fällen werden die Kosten einer klinisch-psychologischen Behandlung von privaten Zusatzversicherungen bezuschusst oder rückerstattet.
Ein finanzielles Entgegenkommen durch einen Sozialtarif ist nach Abklärung und je nach aktuellem Kontingent möglich.